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Objekt-Metadaten

Justice through Armed Groups' Governance – An Oxymoron?
Willms, Jan

Main titleJustice through Armed Groups' Governance – An Oxymoron?
AuthorWillms, Jan
No. of Pages30 S.
Series SFB Governance working paper series / Englische Ausgabe ; 40
FU dept. or institutionDepartment of Political and Social Sciences
Other affiliation(s)Sonderforschungsbereich Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit - Neue Formen des Regierens, Berlin
Year of publication2012
Documentspdf-Datei
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Classification (DDC)341 International law
343 Military, tax, trade, industrial law
355 Military science
Type of documentMonograph, text
Media type or formatText
AbstractGegenstand des Arbeitspapiers ist die Frage, ob Rechtsprechung durch bewaffnete Gruppen geeignet ist, das humanitäre Völkerrecht durchzusetzen. Die sich daran anschließende Frage, ob Gerichte bewaffneter Gruppen selbst überhaupt völkerrechtskonform sind, wird bejaht: Grundsätzlich verbieten weder humanitär-völkerrechtliche noch menschenrechtliche Standards solche Gerichte. Die Rechtsprechung durch bewaffnete Gruppen hat ein vergleichsweise hohes Potential, die eigenen Kämpfer von Verletzungen des humanitären Völkerrechts abzuschrecken. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass von bewaffneten Gruppen gesprochene Urteile unter den Mitgliedern der entsprechenden Gruppe eine deutlich höhere Aufmerksamkeit erregen als Prozesse nationaler oder internationaler Strafgerichte. Allerdings ist die Bilanz von Gerichten bewaffneter Gruppen in der Praxis durchwachsen. Die Analyse verschiedener afrikanischer bewaffneter Gruppen zeigt, dass Gruppen mit Gerichten zwar fundamentale Normen des humanitären Völkerrechts – inklusive Verfahrensgarantien – verletzt haben, es jedoch in einem größeren Maße respektieren als viele Gruppen ohne eigene Rechtsprechung.
LanguageEnglish
Terms of use Nutzungsbedingungen
Statistic
 
Static URLhttp://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000015263
Created at09.11.2012 - 15:12:06
Last changed09.11.2012 - 15:12:33
 

 
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Stand: 21.07.2008

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